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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Vorschriften dieses Abschnittes sind ferner auf Mütter anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem der im Absseit 01.01.2013 weggefallen. 1 genannten Dienstverhältnisse befunden und ihr Dienstverhältnis aus Anlaß der Geburt des Kindes aufgelöst haben.
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(2) Die Vorschriften dieses Abschnittes sind ferner auf Mütter anzuwenden, die sich im Zeitpunkt der Geburt des Kindes in einem der im Absseit 01.01.2013 weggefallen. 1 genannten Dienstverhältnisse befunden und ihr Dienstverhältnis aus Anlaß der Geburt des Kindes aufgelöst haben.