§ 44 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Das dem Bund gemäß Art§ 44 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. 15 Abs. 8 B-VG zustehende Recht hat der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie auszuüben.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.07.1989 bis 30.04.2013
Das dem Bund gemäß Art§ 44 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. 15 Abs. 8 B-VG zustehende Recht hat der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie auszuüben.

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