§ 42 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz (Anm.: BGBl. I Nr. 53/1999) tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.Dieses Bundesgesetz Anmerkung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 1999,) tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Jugendwohlfahrtsgesetz, BGBl. Nr. 99/1954, in der geltenden Fassung tritt, sofern es nicht durch das Bundesgesetz über die Änderung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz - KindRÄG) außer Kraft gesetzt wird, mit 30. Juni 1989 außer Kraft.Das Jugendwohlfahrtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1954,, in der geltenden Fassung tritt, sofern es nicht durch das Bundesgesetz über die Änderung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz - KindRÄG) außer Kraft gesetzt wird, mit 30. Juni 1989 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres, vom Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an gerechnet, zu erlassen.
  4. (4)Absatz 4§ 37 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2007 tritt mit .......... in Kraft.Paragraph 37, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2007, tritt mit .......... in Kraft.
§ 42 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 10.07.2007 bis 30.04.2013
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz (Anm.: BGBl. I Nr. 53/1999) tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.Dieses Bundesgesetz Anmerkung, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 1999,) tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Das Jugendwohlfahrtsgesetz, BGBl. Nr. 99/1954, in der geltenden Fassung tritt, sofern es nicht durch das Bundesgesetz über die Änderung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz - KindRÄG) außer Kraft gesetzt wird, mit 30. Juni 1989 außer Kraft.Das Jugendwohlfahrtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 99 aus 1954,, in der geltenden Fassung tritt, sofern es nicht durch das Bundesgesetz über die Änderung des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz - KindRÄG) außer Kraft gesetzt wird, mit 30. Juni 1989 außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres, vom Tag des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes an gerechnet, zu erlassen.
  4. (4)Absatz 4§ 37 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2007 tritt mit .......... in Kraft.Paragraph 37, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2007, tritt mit .......... in Kraft.
§ 42 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

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