§ 27 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
§ 27 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.Paragraph 27,

Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

  1. 1.Ziffer einsdie Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
  2. 2.Ziffer 2die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
  3. 3.Ziffer 3die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
  4. 4.Ziffer 4die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
  5. 5.Ziffer 5die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.07.1999 bis 30.04.2013
§ 27 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.Paragraph 27,

Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

  1. 1.Ziffer einsdie Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
  2. 2.Ziffer 2die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch der gewaltlosen Erziehung,
  3. 3.Ziffer 3die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
  4. 4.Ziffer 4die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
  5. 5.Ziffer 5die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.

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