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Die Pflegebewilligung ist zu widerrufen, wenn es das Wohl des Kindes erfordert§ 18 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. Der § 16 Abs. 3 gilt sinngemäß. Die Pflegebewilligung ist zu widerrufen, wenn es das Wohl des Kindes erfordert. Der Paragraph 16, Absatz 3, gilt sinngemäß.
Die Pflegebewilligung ist zu widerrufen, wenn es das Wohl des Kindes erfordert§ 18 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen. Der § 16 Abs. 3 gilt sinngemäß. Die Pflegebewilligung ist zu widerrufen, wenn es das Wohl des Kindes erfordert. Der Paragraph 16, Absatz 3, gilt sinngemäß.