§ 7 JWG (weggefallen)

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2013 bis 31.12.9999
Die Jugendwohlfahrtsträger haben bei ihrer Planung die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Ergebnisse der Forschung in den einschlägigen Bereichen zu berücksichtigen§ 7 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Erforderlichenfalls haben sie sich um die Einleitung entsprechender Forschungen zu bemühen.

Stand vor dem 30.04.2013

In Kraft vom 01.07.1989 bis 30.04.2013
Die Jugendwohlfahrtsträger haben bei ihrer Planung die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Ergebnisse der Forschung in den einschlägigen Bereichen zu berücksichtigen§ 7 JWG (weggefallen) seit 01.05.2013 weggefallen.

Erforderlichenfalls haben sie sich um die Einleitung entsprechender Forschungen zu bemühen.

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