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Stammdaten der Behindertenpassinhaber, einschließlich antragsstellende Personen (§§ 40 ff), Beratung suchende Menschen mit Behinderung (§§ 14 und 17), Förderungswerber (§§ 22 und 33) und Personen, denen Sach- oder Geldleistungen im Rahmen von Projekten gemäß § 33 gewährt werden:
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Art. 31 Z 13, BGBl. I Nr. 32/2018)
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Art. 31 Z 13, BGBl. I Nr. 32/2018)Anmerkung, Absatz 3 a, aufgehoben durch Artikel 31, Ziffer 13,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,)
Stammdaten der Behindertenpassinhaber, einschließlich antragsstellende Personen (§§ 40 ff), Beratung suchende Menschen mit Behinderung (§§ 14 und 17), Förderungswerber (§§ 22 und 33) und Personen, denen Sach- oder Geldleistungen im Rahmen von Projekten gemäß § 33 gewährt werden:
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Art. 31 Z 13, BGBl. I Nr. 32/2018)
(Anm.: Abs. 3a aufgehoben durch Art. 31 Z 13, BGBl. I Nr. 32/2018)Anmerkung, Absatz 3 a, aufgehoben durch Artikel 31, Ziffer 13,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,)