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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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§ 22 Abs. 2 Z 1 und § 30 sind bei Entscheidungen gemäß § 36 anzuwenden. § 41 Abs. 3 und § 45 Abs. 4 gelten sinngemäß. Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 30, sind bei Entscheidungen gemäß Paragraph 36, anzuwenden. Paragraph 41, Absatz 3 und Paragraph 45, Absatz 4, gelten sinngemäß.
§ 22 Abs. 2 Z 1 und § 30 sind bei Entscheidungen gemäß § 36 anzuwenden. § 41 Abs. 3 und § 45 Abs. 4 gelten sinngemäß. Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 30, sind bei Entscheidungen gemäß Paragraph 36, anzuwenden. Paragraph 41, Absatz 3 und Paragraph 45, Absatz 4, gelten sinngemäß.