§ 39 BBG (weggefallen)

Bundesbehindertengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
§ 39 BBG (weggefallen) seit 01.01.2011 weggefallen.Paragraph 39,

§ 22 Abs. 2 Z 1 und § 30 sind bei Entscheidungen gemäß § 36 anzuwenden. § 41 Abs. 3 und § 45 Abs. 4 gelten sinngemäß. Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 30, sind bei Entscheidungen gemäß Paragraph 36, anzuwenden. Paragraph 41, Absatz 3 und Paragraph 45, Absatz 4, gelten sinngemäß.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2010
§ 39 BBG (weggefallen) seit 01.01.2011 weggefallen.Paragraph 39,

§ 22 Abs. 2 Z 1 und § 30 sind bei Entscheidungen gemäß § 36 anzuwenden. § 41 Abs. 3 und § 45 Abs. 4 gelten sinngemäß. Paragraph 22, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 30, sind bei Entscheidungen gemäß Paragraph 36, anzuwenden. Paragraph 41, Absatz 3 und Paragraph 45, Absatz 4, gelten sinngemäß.

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