Art. 3 § 24c BEinstG (weggefallen)

Behinderteneinstellungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für die Beurteilung des Vorliegens einer Behinderung im Sinne des Diskriminierungsverbots und des Vorliegens einer Diskriminierung sind die §§ 3, 7b AbsArt. 3 § 24c BEinstG seit 31.12.2019 weggefallen. 4 und 5, 7c und 7d heranzuziehen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2019
Für die Beurteilung des Vorliegens einer Behinderung im Sinne des Diskriminierungsverbots und des Vorliegens einer Diskriminierung sind die §§ 3, 7b AbsArt. 3 § 24c BEinstG seit 31.12.2019 weggefallen. 4 und 5, 7c und 7d heranzuziehen.

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