§ 195 ArbVG

Arbeitsverfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.06.2011 bis 31.12.9999

Sofern es die Zahl seiner Mitglieder rechtfertigt, hat derDer Europäische Betriebsrat hat aus seiner Mitte einen engeren AusschußAusschuss zu wählen, der aus einem Vorsitzenden und höchstens zweivier weiteren Mitgliedern bestehen darf. Der engere AusschußAusschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrates; für ihner hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Für den engeren Ausschuss gilt § 194 Abs. 4.

Stand vor dem 05.06.2011

In Kraft vom 22.09.1996 bis 05.06.2011

Sofern es die Zahl seiner Mitglieder rechtfertigt, hat derDer Europäische Betriebsrat hat aus seiner Mitte einen engeren AusschußAusschuss zu wählen, der aus einem Vorsitzenden und höchstens zweivier weiteren Mitgliedern bestehen darf. Der engere AusschußAusschuss führt die laufenden Geschäfte des Europäischen Betriebsrates; für ihner hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Für den engeren Ausschuss gilt § 194 Abs. 4.

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