Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2)
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(3) In Betrieben (Anstalten) von Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts können dienstrechtliche Vorschriften, die den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwingend festlegen, Regelungen im Sinne der Absseit 01.11.2010 weggefallen. 1 und 2 treffen.
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(2)
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(3) In Betrieben (Anstalten) von Gebietskörperschaften und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts können dienstrechtliche Vorschriften, die den wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwingend festlegen, Regelungen im Sinne der Absseit 01.11.2010 weggefallen. 1 und 2 treffen.