§ 121a JN (weggefallen)

Jurisdiktionsnorm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2011 bis 31.12.9999
Die Beratung und die Protokollierung der Zustimmungs- und Einwilligungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz können von jedem zur Gerichtsbarkeit in Pflegschaftssachen berufenen Bezirksgericht vorgenommen werden§ 121a JN (weggefallen) seit 01.05.2011 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2011

In Kraft vom 01.07.2001 bis 30.04.2011
Die Beratung und die Protokollierung der Zustimmungs- und Einwilligungserklärungen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz können von jedem zur Gerichtsbarkeit in Pflegschaftssachen berufenen Bezirksgericht vorgenommen werden§ 121a JN (weggefallen) seit 01.05.2011 weggefallen.

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