§ 86 JN (weggefallen)

Jurisdiktionsnorm

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.05.1983 bis 31.12.9999
2. Wahlgerichtsstände.

§ 86 JN. (Anmweggefallen) seit 02.05.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 38, BGBl. Nr. 135/1983)

Stand vor dem 01.05.1983

In Kraft vom 01.05.1983 bis 01.05.1983
2. Wahlgerichtsstände.

§ 86 JN. (Anmweggefallen) seit 02.05.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. II Z 38, BGBl. Nr. 135/1983)

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