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Die mit Jugendstrafsachen zu betrauenden Richter und Staatsanwälte müssenin allen Instanzen sowie Bezirksanwälte haben über das erforderliche pädagogische Verständnis zu verfügen und sollen besondereentsprechende Kenntnisse auf den Gebieten der Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie und Sozialarbeit aufweisenKriminologie aufzuweisen. Die Bundesministerin für Justiz hat sicherzustellen, dass eine diesen Kriterien entsprechende Fortbildung angeboten wird.
Die mit Jugendstrafsachen zu betrauenden Richter und Staatsanwälte müssenin allen Instanzen sowie Bezirksanwälte haben über das erforderliche pädagogische Verständnis zu verfügen und sollen besondereentsprechende Kenntnisse auf den Gebieten der Sozialarbeit, Psychologie, Psychiatrie und Sozialarbeit aufweisenKriminologie aufzuweisen. Die Bundesministerin für Justiz hat sicherzustellen, dass eine diesen Kriterien entsprechende Fortbildung angeboten wird.