§ 25 JGG (weggefallen)

Jugendgerichtsgesetz 1988

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.9999
Den die Gerichtsbarkeit in Jugendstrafsachen ausübenden Gerichten obliegt auch die Gerichtsbarkeit über Erwachsene wegen der §§ 198 und 199 StGB, wenn durch die Tat ausschließlich oder überwiegend Minderjährige verletzt oder gefährdet worden sind§ 25 JGG (weggefallen) seit 01.01.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2010

In Kraft vom 01.01.1989 bis 31.12.2010
Den die Gerichtsbarkeit in Jugendstrafsachen ausübenden Gerichten obliegt auch die Gerichtsbarkeit über Erwachsene wegen der §§ 198 und 199 StGB, wenn durch die Tat ausschließlich oder überwiegend Minderjährige verletzt oder gefährdet worden sind§ 25 JGG (weggefallen) seit 01.01.2011 weggefallen.

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