§ 77 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Für Rechtsstreitigkeiten gelten §§ 178 und 179 KO mit der Änderung, daß an die Stelle des Masseverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses der Ausgleichsverwalter und die Mitglieder des Gläubigerbeirats treten§ 77 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2010
Für Rechtsstreitigkeiten gelten §§ 178 und 179 KO mit der Änderung, daß an die Stelle des Masseverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses der Ausgleichsverwalter und die Mitglieder des Gläubigerbeirats treten§ 77 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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