§ 76 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
§ 76 AO (1weggefallen) Soweit der Erste Teil der Ausgleichsordnung nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen der Konkursordnung und in deren Ermangelung die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozeßordnung und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwendenseit 01.07.2010 weggefallen.

(2) Insbesondere sind die §§ 172 bis 177 KO auf das Ausgleichsverfahren anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2010
§ 76 AO (1weggefallen) Soweit der Erste Teil der Ausgleichsordnung nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen der Konkursordnung und in deren Ermangelung die Jurisdiktionsnorm, die Zivilprozeßordnung und ihre Einführungsgesetze sinngemäß anzuwendenseit 01.07.2010 weggefallen.

(2) Insbesondere sind die §§ 172 bis 177 KO auf das Ausgleichsverfahren anzuwenden.

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