§ 72 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Klagen über Ansprüche nach §§ 47 § 72 AOund 71 gehören vor das Ausgleichsgericht (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2010
Klagen über Ansprüche nach §§ 47 § 72 AOund 71 gehören vor das Ausgleichsgericht (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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