§ 70 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Die Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida hebt, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach der Bestätigung des Ausgleiches rechtskräftig wird, für alle Gläubiger den im Ausgleich gewährten Nachlaß sowie die sonstigen Begünstigungen auf, ohne den Verlust der Rechte nach sich zu ziehen, die ihnen der Ausgleich gegenüber dem Schuldner oder dritten Personen einräumt§ 70 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2010
Die Verurteilung des Schuldners wegen betrügerischer Krida hebt, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach der Bestätigung des Ausgleiches rechtskräftig wird, für alle Gläubiger den im Ausgleich gewährten Nachlaß sowie die sonstigen Begünstigungen auf, ohne den Verlust der Rechte nach sich zu ziehen, die ihnen der Ausgleich gegenüber dem Schuldner oder dritten Personen einräumt§ 70 AO (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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