§ 55 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem der Ausgleich bestätigt wird, gelten Konkursanträge, über die die Entscheidung nach § 7 Abs. 2 § 55 AOausgesetzt war, als nicht gestellt (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.1983 bis 30.06.2010
Mit dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses, mit dem der Ausgleich bestätigt wird, gelten Konkursanträge, über die die Entscheidung nach § 7 Abs. 2 § 55 AOausgesetzt war, als nicht gestellt (weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.

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