§ 26 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
Forderungen von Unternehmensgläubigern, denen die Rechte des Ehegatten des Schuldners aus den Ehepakten nach § 36 UGB§ 26 AO nachstehen, sind mit dem Betrage zu berücksichtigen, der auf sie ohne Rücksicht auf die Ehepakte entfallen würde(weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen. Der Mehrbetrag, der dadurch den Unternehmensgläubigern zukommt, ist aus dem Anteil zuzuweisen, der dem Ehegatten des Schuldners als persönlichem Gläubiger für den Anspruch aus den Ehepakten gebührt.

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.2007 bis 30.06.2010
Forderungen von Unternehmensgläubigern, denen die Rechte des Ehegatten des Schuldners aus den Ehepakten nach § 36 UGB§ 26 AO nachstehen, sind mit dem Betrage zu berücksichtigen, der auf sie ohne Rücksicht auf die Ehepakte entfallen würde(weggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen. Der Mehrbetrag, der dadurch den Unternehmensgläubigern zukommt, ist aus dem Anteil zuzuweisen, der dem Ehegatten des Schuldners als persönlichem Gläubiger für den Anspruch aus den Ehepakten gebührt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten