Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ist eine solche Sache nach Eröffnung des Verfahrens veräußert worden, so kann der Berechtigte, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche, die Ausfolgung des bereits geleisteten Entgelts, wenn aber das Entgelt noch nicht geleistet ist, die Abtretung des Rechtes auf das ausstehende Entgelt verlangen.
(3) Sind dem Schuldner Auslagen zu vergüten, die für die zurückzustellende Sache oder zur Erzielung des Entgeltes aufgewendet worden sind, so sind sie vom Aussonderungsberechtigten Zug um Zug zu ersetzen.
(2) Ist eine solche Sache nach Eröffnung des Verfahrens veräußert worden, so kann der Berechtigte, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche, die Ausfolgung des bereits geleisteten Entgelts, wenn aber das Entgelt noch nicht geleistet ist, die Abtretung des Rechtes auf das ausstehende Entgelt verlangen.
(3) Sind dem Schuldner Auslagen zu vergüten, die für die zurückzustellende Sache oder zur Erzielung des Entgeltes aufgewendet worden sind, so sind sie vom Aussonderungsberechtigten Zug um Zug zu ersetzen.