Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Ausfertigungen des Ediktes sowie Abschriften des Ausgleichsantrags und des Status sind zuzustellen:
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(3) Ausfertigungen des Ediktes sowie Abschriften des Ausgleichsantrags und der Beilagen zum Ausgleichsantrag sind, wenn der Schuldner Unternehmer ist, der für ihn und der für seine Arbeitnehmer zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung zuzustellenseit 01.07.2010 weggefallen.
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(2) Ausfertigungen des Ediktes sowie Abschriften des Ausgleichsantrags und des Status sind zuzustellen:
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(3) Ausfertigungen des Ediktes sowie Abschriften des Ausgleichsantrags und der Beilagen zum Ausgleichsantrag sind, wenn der Schuldner Unternehmer ist, der für ihn und der für seine Arbeitnehmer zuständigen gesetzlichen Interessenvertretung zuzustellenseit 01.07.2010 weggefallen.