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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Aufgehoben durch § 173 Abs. 2 Z 3 BGAuf Personen, die während einer außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindenden Dienstverrichtung des Gerichts anwesend sind oder an dieser teilnehmen sollen, sind die BGBl. Nr. 305/1961§§ 1 )bis 7 sinngemäß anzuwenden.
(Anm.: Aufgehoben durch § 173 Abs. 2 Z 3 BGAuf Personen, die während einer außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindenden Dienstverrichtung des Gerichts anwesend sind oder an dieser teilnehmen sollen, sind die BGBl. Nr. 305/1961§§ 1 )bis 7 sinngemäß anzuwenden.