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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt gilt § 75 sinngemäß.
(3) Für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz gilt § 71 sinngemäß.
(2) Für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf ein anderes Finanzamt gilt § 75 sinngemäß.
(3) Für einen Übergang der sachlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz gilt § 71 sinngemäß.