§ 117 TKG 2003 (weggefallen)

Telekommunikationsgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

1.

die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 6, 6a, 6b Abs. 7, 7, 9, 9a Abs. 8, 11, 12a und 13,

1a.

Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 16a Abs. 4,

2.

Entscheidung in Verfahren gemäß § 18 Abs. 3,

2a.

Entscheidungen in Verfahren gemäß § 22,

2b.

Entscheidungen in Verfahren nach § 24a,

3.

Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß § 25,

4.

Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 31,

5.

Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 32,

6.

Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 36 bis 37a,

7.

Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 23 Abs. 2, 38, 41, 42, 47, 47a, 47b Abs. 2, 48 und 49 Abs. 3 sowie Anträge an die Europäische Kommission gemäß § 47 Abs. 1,

7a.

Entscheidungen in Verfahren gemäß § 50,

8.

Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten sowie Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 und 45,

9.

Zuteilung von Frequenzen, hinsichtlich derer im Frequenznutzungsplan eine Festlegung gemäß § 52 Abs. 3 getroffen wurde, gemäß § 54 Abs. 3 Z 2,

10.

Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen gemäß § 56,

11.

Änderung der Frequenzzuteilung gemäß § 57 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß § 60,

12.

Entscheidung über das Recht Kommunikationsnetze oder -dienste bereit zu stellen gemäß § 91 Abs. 3,

13.

Entscheidung über einstweilige Verfügungen gemäß § 91 Abs. 4,

13a.

Entscheidungen in Verfahren nach § 91a,

14.

Feststellung und Antragstellung gemäß § 111,

15.

Antragstellung an das Kartellgericht gemäß § 127,

16.

Entscheidungen gemäß § 130 Abs. 1,

17.

Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall,

18.

Entscheidungen über Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7b des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Anbietern von Internetzugangsdiensten, Hosting-Diensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen,

19.

Entscheidungen über vorläufige Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7c des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Hosting-Diensten und gegebenenfalls Anbietern von Internetzugangsdiensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen.

§ 117 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2021

In Kraft vom 26.03.2021 bis 31.10.2021
Der Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:

1.

die Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 6, 6a, 6b Abs. 7, 7, 9, 9a Abs. 8, 11, 12a und 13,

1a.

Entscheidungen über Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 16a Abs. 4,

2.

Entscheidung in Verfahren gemäß § 18 Abs. 3,

2a.

Entscheidungen in Verfahren gemäß § 22,

2b.

Entscheidungen in Verfahren nach § 24a,

3.

Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß § 25,

4.

Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen Ausgleichs gemäß § 31,

5.

Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages gemäß § 32,

6.

Feststellung der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte sowie die Feststellung, ob auf diesen jeweils ein oder mehrere Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen oder aber effektiver Wettbewerb gegeben ist und die Aufhebung, Beibehaltung, Änderung oder Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen gemäß § 36 bis 37a,

7.

Entscheidung in Verfahren gemäß §§ 23 Abs. 2, 38, 41, 42, 47, 47a, 47b Abs. 2, 48 und 49 Abs. 3 sowie Anträge an die Europäische Kommission gemäß § 47 Abs. 1,

7a.

Entscheidungen in Verfahren gemäß § 50,

8.

Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten sowie Ausübung des Widerspruchsrechtes gemäß §§ 26 und 45,

9.

Zuteilung von Frequenzen, hinsichtlich derer im Frequenznutzungsplan eine Festlegung gemäß § 52 Abs. 3 getroffen wurde, gemäß § 54 Abs. 3 Z 2,

10.

Entscheidung über die Überlassung von Frequenzen gemäß § 56,

11.

Änderung der Frequenzzuteilung gemäß § 57 und Widerruf der Frequenzzuteilung gemäß § 60,

12.

Entscheidung über das Recht Kommunikationsnetze oder -dienste bereit zu stellen gemäß § 91 Abs. 3,

13.

Entscheidung über einstweilige Verfügungen gemäß § 91 Abs. 4,

13a.

Entscheidungen in Verfahren nach § 91a,

14.

Feststellung und Antragstellung gemäß § 111,

15.

Antragstellung an das Kartellgericht gemäß § 127,

16.

Entscheidungen gemäß § 130 Abs. 1,

17.

Entscheidung über geeignete und erforderliche Maßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2015/2120 im Einzelfall,

18.

Entscheidungen über Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7b des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Anbietern von Internetzugangsdiensten, Hosting-Diensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen,

19.

Entscheidungen über vorläufige Maßnahmen nach Art. 9 Abs. 4 Buchstaben a und g der Verordnung (EU) 2017/2394 aufgrund von Ansprüchen nach § 7c des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (VBKG) gegenüber Hosting-Diensten und gegebenenfalls Anbietern von Internetzugangsdiensten, Diensten der Zwischenspeicherung (Caching), Suchmaschinen bzw. der Registrierungsstelle für Domänennamen.

§ 117 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

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