§ 85 TKG 2003 (weggefallen)

Telekommunikationsgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Bewilligung erlischt
    1. 1.Ziffer einsdurch Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;
    2. 2.Ziffer 2durch Verzicht seitens des Bewilligungsinhabers;
    3. 3.Ziffer 3durch Widerruf;
    4. 4.Ziffer 4durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß § 60.durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph 60,
  2. (3)Absatz 3Der Widerruf ist von der Behörde, welche die Bewilligung erteilt hat, auszusprechen, wenn
    1. 2.Ziffer 2dies zur Sicherung des ungestörten Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes notwendig ist;
    2. 3.Ziffer 3der Bewilligungsinhaber gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die auf Grund der Bewilligung zu erfüllenden Auflagen oder Bedingungen grob oder wiederholt verstoßen hat;
    3. 4.Ziffer 4die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung weggefallen sind;
    4. 5.Ziffer 5die Anlagen nicht oder nicht entsprechend dem bewilligten Verwendungszweck betrieben werden oder
    5. 6.Ziffer 6die Anlagen nicht mit den bewilligten technischen Merkmalen betrieben werden und der Bewilligungsinhaber trotz Auftrags Änderungen nicht durchgeführt hat, oder
    6. 7.Ziffer 7der Bewilligungsinhaber die gemäß § 82 vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.der Bewilligungsinhaber die gemäß Paragraph 82, vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.
  3. (5)Absatz 5Der Widerruf begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
  4. (6)Absatz 6Widerruf und Verzicht sind an keine Frist gebunden. Die Verzichtserklärung hat schriftlich bei der Behörde zu erfolgen, die die Bewilligung erteilt hat.
  5. (7)Absatz 7Bei Erlöschen der Amateurfunkbewilligung ist die Urkunde über die Amateurfunkbewilligung innerhalb von zwei Monaten dem Fernmeldebüro zurückzustellen.

    (Anm.: Abs. 8 mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 8, mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)

§ 85 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2021

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.10.2021
  1. (1)Absatz einsDie Bewilligung erlischt
    1. 1.Ziffer einsdurch Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;
    2. 2.Ziffer 2durch Verzicht seitens des Bewilligungsinhabers;
    3. 3.Ziffer 3durch Widerruf;
    4. 4.Ziffer 4durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß § 60.durch Erlöschen der Frequenzzuteilung gemäß Paragraph 60,
  2. (3)Absatz 3Der Widerruf ist von der Behörde, welche die Bewilligung erteilt hat, auszusprechen, wenn
    1. 2.Ziffer 2dies zur Sicherung des ungestörten Betriebes eines öffentlichen Kommunikationsnetzes notwendig ist;
    2. 3.Ziffer 3der Bewilligungsinhaber gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen die auf Grund der Bewilligung zu erfüllenden Auflagen oder Bedingungen grob oder wiederholt verstoßen hat;
    3. 4.Ziffer 4die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung weggefallen sind;
    4. 5.Ziffer 5die Anlagen nicht oder nicht entsprechend dem bewilligten Verwendungszweck betrieben werden oder
    5. 6.Ziffer 6die Anlagen nicht mit den bewilligten technischen Merkmalen betrieben werden und der Bewilligungsinhaber trotz Auftrags Änderungen nicht durchgeführt hat, oder
    6. 7.Ziffer 7der Bewilligungsinhaber die gemäß § 82 vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.der Bewilligungsinhaber die gemäß Paragraph 82, vorgeschriebenen Gebühren trotz zweimaliger Mahnung nicht entrichtet.
  3. (5)Absatz 5Der Widerruf begründet keinen Anspruch auf Entschädigung.
  4. (6)Absatz 6Widerruf und Verzicht sind an keine Frist gebunden. Die Verzichtserklärung hat schriftlich bei der Behörde zu erfolgen, die die Bewilligung erteilt hat.
  5. (7)Absatz 7Bei Erlöschen der Amateurfunkbewilligung ist die Urkunde über die Amateurfunkbewilligung innerhalb von zwei Monaten dem Fernmeldebüro zurückzustellen.

    (Anm.: Abs. 8 mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 8, mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft getreten)

§ 85 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

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