§ 49 TKG 2003 (weggefallen)

Telekommunikationsgesetz 2003

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2021 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Zusammenschaltung hat zumindest folgende Leistungen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsZurverfügungstellung der notwendigen Vermittlungsdaten der jeweiligen Verbindung oder der Routingdaten im Fall paketorientierter Dienste an den zusammenschaltenden Betreiber;
    2. 2.Ziffer 2Zustellung der Verbindungen oder Datenpakete an den Nutzer des zusammengeschalteten Betreibers;
    3. 3.Ziffer 3Zurverfügungstellung der für die Verrechnung benötigten Daten in geeigneter Weise an den zusammenschaltenden Betreiber.

    (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/2011)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2011,)

  2. (3)Absatz 3Ist für die Zusammenschaltung eine Heranführung über Leitungswege notwendig, so sind die Kosten der Herstellung sowie die laufenden Kosten der Zusammenschaltungsverbindung auf beide Betreiber angemessen aufzuteilen.
§ 49 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.10.2021

In Kraft vom 22.11.2011 bis 31.10.2021
  1. (1)Absatz einsDie Zusammenschaltung hat zumindest folgende Leistungen zu umfassen:
    1. 1.Ziffer einsZurverfügungstellung der notwendigen Vermittlungsdaten der jeweiligen Verbindung oder der Routingdaten im Fall paketorientierter Dienste an den zusammenschaltenden Betreiber;
    2. 2.Ziffer 2Zustellung der Verbindungen oder Datenpakete an den Nutzer des zusammengeschalteten Betreibers;
    3. 3.Ziffer 3Zurverfügungstellung der für die Verrechnung benötigten Daten in geeigneter Weise an den zusammenschaltenden Betreiber.

    (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/2011)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2011,)

  2. (3)Absatz 3Ist für die Zusammenschaltung eine Heranführung über Leitungswege notwendig, so sind die Kosten der Herstellung sowie die laufenden Kosten der Zusammenschaltungsverbindung auf beide Betreiber angemessen aufzuteilen.
§ 49 TKG 2003 seit 31.10.2021 weggefallen.

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