Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Entgelte für Zugang sowie Einrichtungsgebühren im Zusammenhang mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl sind kostenorientiert festzulegenseit 22.11.2011 weggefallen.
(3) Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl in anderen Netzen können von der Regulierungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 41 angeordnet werden.
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(2) Entgelte für Zugang sowie Einrichtungsgebühren im Zusammenhang mit Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl sind kostenorientiert festzulegenseit 22.11.2011 weggefallen.
(3) Betreiberauswahl oder Betreibervorauswahl in anderen Netzen können von der Regulierungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 41 angeordnet werden.