§ 26b KSchG (weggefallen)

Konsumentenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.06.2014 bis 31.12.9999
Die §§ 26 § 26b KSchGund 26a gelten nicht für Verträge, in denen der Gesamtpreis oder, wenn ein solcher noch nicht errechenbar ist, der innerhalb eines Jahres zu leistende Kaufpreis mit mehr als 25 000 Euro zahlenmäßig bestimmt ist (weggefallen) seit 13.06.2014 weggefallen.

Stand vor dem 12.06.2014

In Kraft vom 01.01.2002 bis 12.06.2014
Die §§ 26 § 26b KSchGund 26a gelten nicht für Verträge, in denen der Gesamtpreis oder, wenn ein solcher noch nicht errechenbar ist, der innerhalb eines Jahres zu leistende Kaufpreis mit mehr als 25 000 Euro zahlenmäßig bestimmt ist (weggefallen) seit 13.06.2014 weggefallen.

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