§ 12a KSchG (weggefallen)

Konsumentenschutzgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.06.2010 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Verbraucher ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag vorzeitig zu erfüllen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Ermäßigung der Kreditkosten um jenen Betrag an Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten, der bei kontokorrentmäßiger Abrechnung des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht anfällt. Die Vereinbarung oder Verrechnung darüber hinausgehender Entgelte ist nicht zulässig.
  2. (2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht für
    1. 1.Ziffer einsKredite,
      1. a)Litera adie zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben oder
      2. b)Litera bdie durch eine Hypothek gesichert sind oder
      3. c)Litera cdie 25 000 Euro übersteigen, und
    2. 2.Ziffer 2Leasingverträge, die nicht den Übergang des Eigentums am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer vorsehen.
§ 12a KSchG (weggefallen) seit 11.06.2010 weggefallen.

Stand vor dem 10.06.2010

In Kraft vom 01.01.2002 bis 10.06.2010
  1. (1)Absatz einsDer Verbraucher ist berechtigt, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag vorzeitig zu erfüllen. In diesem Fall hat er Anspruch auf Ermäßigung der Kreditkosten um jenen Betrag an Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten, der bei kontokorrentmäßiger Abrechnung des vorzeitig zurückgezahlten Betrags nicht anfällt. Die Vereinbarung oder Verrechnung darüber hinausgehender Entgelte ist nicht zulässig.
  2. (2)Absatz 2Abs. 1 gilt nicht für
    1. 1.Ziffer einsKredite,
      1. a)Litera adie zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben oder
      2. b)Litera bdie durch eine Hypothek gesichert sind oder
      3. c)Litera cdie 25 000 Euro übersteigen, und
    2. 2.Ziffer 2Leasingverträge, die nicht den Übergang des Eigentums am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer vorsehen.
§ 12a KSchG (weggefallen) seit 11.06.2010 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten