§ 349 UGB Schadenersatz

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

Ein Bürge, fürUnter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den die Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist, haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchsentgangenen Gewinn.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.03.1939 bis 31.12.2006

Ein Bürge, fürUnter Unternehmern umfasst der zu ersetzende Schaden auch den die Bürgschaft ein Handelsgeschäft ist, haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchsentgangenen Gewinn.

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