§ 346 UGB

Unternehmensgesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

Unter KaufleutenUnternehmern ist in Ansehung derHinblick auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im HandelsverkehreGeschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.03.1939 bis 31.12.2006

Unter KaufleutenUnternehmern ist in Ansehung derHinblick auf die Bedeutung und Wirkung von Handlungen und Unterlassungen auf die im HandelsverkehreGeschäftsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen.

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