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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Im Konzernanhang Bei den Angaben, die gemäß § 251 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 237 bis 240 zu machen sind ferner anzugeben, gelten folgende Besonderheiten: Bei den Angaben, die gemäß Paragraph 251, Absatz eins, in Verbindung mit den Paragraphen 237 bis 240 zu machen sind, gelten folgende Besonderheiten:
Im Konzernanhang Bei den Angaben, die gemäß § 251 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 237 bis 240 zu machen sind ferner anzugeben, gelten folgende Besonderheiten: Bei den Angaben, die gemäß Paragraph 251, Absatz eins, in Verbindung mit den Paragraphen 237 bis 240 zu machen sind, gelten folgende Besonderheiten: