§ 21 UGB Fortführung bei Namensänderung

Unternehmensgesetzbuch

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999

Wird ohne eine Änderung der Person der Name des Geschäftsinhabers oder dereiner in der Firma enthaltene Name eines Gesellschaftersgenannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.03.1939 bis 31.12.2006

Wird ohne eine Änderung der Person der Name des Geschäftsinhabers oder dereiner in der Firma enthaltene Name eines Gesellschaftersgenannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

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