§ 5 UGB Anwendungsbereich der weiteren Bücher

Unternehmensgesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.03.2013 bis 31.12.9999
§ 5.Paragraph 5,

Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3. Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus Paragraph 105,, für Kommanditgesellschaften aus Paragraph 161 und für stille Gesellschaften aus Paragraph 179, Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus Paragraph 189,, der des Vierten Buches aus Paragraph 343,, für dessen Achten Abschnitt aber aus Paragraph 455,, und der des Fünften Buches aus den Paragraphen eins bis 3.

Stand vor dem 15.03.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 15.03.2013
§ 5.Paragraph 5,

Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus § 105, für Kommanditgesellschaften aus § 161 und für stille Gesellschaften aus § 179. Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus § 189, der des Vierten Buches aus § 343, für dessen Achten Abschnitt aber aus § 455, und der des Fünften Buches aus den §§ 1 bis 3. Der Anwendungsbereich des Zweiten Buches ergibt sich für offene Gesellschaften aus Paragraph 105,, für Kommanditgesellschaften aus Paragraph 161 und für stille Gesellschaften aus Paragraph 179, Der Anwendungsbereich des Dritten Buches ergibt sich aus Paragraph 189,, der des Vierten Buches aus Paragraph 343,, für dessen Achten Abschnitt aber aus Paragraph 455,, und der des Fünften Buches aus den Paragraphen eins bis 3.

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