§ 80 AVG Verweisungen

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1998 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 30.09.1998

In Kraft vom 01.07.1995 bis 30.09.1998

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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