Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Gebühr ist dem Zeugen kostenfrei zu zahlen§ 51c AVG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Bestimmt der unabhängige Verwaltungssenat eine höhere Gebühr, als dem Zeugen gezahlt wurde, so ist der Mehrbetrag dem Zeugen kostenfrei nachzuzahlen. Bestimmt der unabhängige Verwaltungssenat eine niedrigere Gebühr oder übersteigt der dem Zeugen gezahlte Vorschuß die von ihm bestimmte Gebühr, so ist der Zeuge zur Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages zu verpflichten.
Die Gebühr ist dem Zeugen kostenfrei zu zahlen§ 51c AVG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Bestimmt der unabhängige Verwaltungssenat eine höhere Gebühr, als dem Zeugen gezahlt wurde, so ist der Mehrbetrag dem Zeugen kostenfrei nachzuzahlen. Bestimmt der unabhängige Verwaltungssenat eine niedrigere Gebühr oder übersteigt der dem Zeugen gezahlte Vorschuß die von ihm bestimmte Gebühr, so ist der Zeuge zur Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages zu verpflichten.