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Legende:
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Soweit sich aus den §§ 264, 265 dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt und ihre Bestimmungen noch in Geltung stehen, treten mit 1. Jänner 1966 außer Kraft:
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Soweit sich aus den §§ 264, 265 dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt und ihre Bestimmungen noch in Geltung stehen, treten mit 1. Jänner 1966 außer Kraft:
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