§ 270 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2009 bis 31.12.9999
Durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes werden in anderen Rechtsvorschriften, wie insbesondere im Rechnungshofgesetz 1948, BGBl§ 270 AktG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen. Nr. 144, im Nationalbankgesetz 1955, BGBl. Nr. 184, im Betriebsrätegesetz, BGBl. Nr. 97/1947, und im Bundesgesetz vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 274, betreffend den Verkauf von Aktien verstaatlichter Banken, in ihrer geltenden Fassung enthaltene, für Aktiengesellschaften geltende Bestimmungen, soweit sie nicht durch § 272 aufgehoben werden, nicht berührt.

Stand vor dem 31.07.2009

In Kraft vom 01.01.1966 bis 31.07.2009
Durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes werden in anderen Rechtsvorschriften, wie insbesondere im Rechnungshofgesetz 1948, BGBl§ 270 AktG (weggefallen) seit 01.08.2009 weggefallen. Nr. 144, im Nationalbankgesetz 1955, BGBl. Nr. 184, im Betriebsrätegesetz, BGBl. Nr. 97/1947, und im Bundesgesetz vom 18. Dezember 1956, BGBl. Nr. 274, betreffend den Verkauf von Aktien verstaatlichter Banken, in ihrer geltenden Fassung enthaltene, für Aktiengesellschaften geltende Bestimmungen, soweit sie nicht durch § 272 aufgehoben werden, nicht berührt.

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