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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bei allen Rechtsträgern mit Ausnahme der EinzelkaufleuteEinzelunternehmer sind die Auflösung und Fortsetzung, bei eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragenen Erwerbsgesellschaften die Auflösung auch dann, wenn gleichzeitig ein neuer Rechtsträger eingetragen wird, einzutragen.
Bei allen Rechtsträgern mit Ausnahme der EinzelkaufleuteEinzelunternehmer sind die Auflösung und Fortsetzung, bei eingetragene Personengesellschaften des Handelsrechts und eingetragenen Erwerbsgesellschaften die Auflösung auch dann, wenn gleichzeitig ein neuer Rechtsträger eingetragen wird, einzutragen.