§ 580 ZPO

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2006 bis 31.12.9999
§. 580.

Wenn in dem Schiedsvertrage weder(1) Haben die Schiedsrichter benannt, noch eine Bestimmung über die Zahl und Ernennung der Schiedsrichter enthalten istParteien nichts anderes vereinbart, so wird von jedergilt eine schriftliche Mitteilung an dem Tag als empfangen, an dem sie dem Empfänger oder einer zum Empfang berechtigten Person persönlich ausgehändigt wurde oder, wenn dies nicht möglich war, an dem sie am Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers sonst übergeben wurde.

(2) Hat der Empfänger Kenntnis vom Schiedsverfahren und ist er oder eine zum Empfang berechtigte Person trotz angemessener Nachforschungen unbekannten Aufenthalts, so gilt eine schriftliche Mitteilung an dem Tag als empfangen, an dem eine ordnungsgemäße Übermittlung nachweislich an einem Ort versucht wurde, der bei Abschluss der Schiedsvereinbarung oder in der Folge vom Empfänger der anderen Partei ein Schiedsrichter bestelltoder dem Schiedsgericht gegenüber als Adresse bekannt gegeben worden ist und bisher nicht unter Angabe einer neuen Adresse widerrufen wurde.

(3) Abs. Diese haben einen Obmann zu wählen1 und 2 gelten nicht für Mitteilungen in gerichtlichen Verfahren.

Stand vor dem 30.06.2006

In Kraft vom 01.01.1898 bis 30.06.2006
§. 580.

Wenn in dem Schiedsvertrage weder(1) Haben die Schiedsrichter benannt, noch eine Bestimmung über die Zahl und Ernennung der Schiedsrichter enthalten istParteien nichts anderes vereinbart, so wird von jedergilt eine schriftliche Mitteilung an dem Tag als empfangen, an dem sie dem Empfänger oder einer zum Empfang berechtigten Person persönlich ausgehändigt wurde oder, wenn dies nicht möglich war, an dem sie am Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers sonst übergeben wurde.

(2) Hat der Empfänger Kenntnis vom Schiedsverfahren und ist er oder eine zum Empfang berechtigte Person trotz angemessener Nachforschungen unbekannten Aufenthalts, so gilt eine schriftliche Mitteilung an dem Tag als empfangen, an dem eine ordnungsgemäße Übermittlung nachweislich an einem Ort versucht wurde, der bei Abschluss der Schiedsvereinbarung oder in der Folge vom Empfänger der anderen Partei ein Schiedsrichter bestelltoder dem Schiedsgericht gegenüber als Adresse bekannt gegeben worden ist und bisher nicht unter Angabe einer neuen Adresse widerrufen wurde.

(3) Abs. Diese haben einen Obmann zu wählen1 und 2 gelten nicht für Mitteilungen in gerichtlichen Verfahren.