§ 119 ZPO Löschen der Daten in der Ediktsdatei

Zivilprozessordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Paragraph 119,

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 10, BGBl. Nr. 201/1982) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch II Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1982,)

  1. (1)Absatz einsDas Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.
  2. (2)Absatz 2Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.Die Mitteilung nach Paragraph 115, ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.

Stand vor dem 01.03.1983

In Kraft vom 01.03.1983 bis 01.03.1983
Paragraph 119,

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 10, BGBl. Nr. 201/1982) Anmerkung, Aufgehoben durch Art. römisch II Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1982,)

  1. (1)Absatz einsDas Edikt über die Bestellung eines Kurators ist zu löschen, sobald der Kurator rechtskräftig seines Amtes enthoben wurde oder die Kuratel sonst erloschen ist.
  2. (2)Absatz 2Die Mitteilung nach § 115 ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.Die Mitteilung nach Paragraph 115, ist zu löschen, wenn seit ihrer Aufnahme ein Monat vergangen ist und das Gericht keine längere Bekanntmachungsdauer bestimmt hat.