Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Zustellung gilt mit VornahmeAufnahme des AnschlagesInhalts des Ediktes in die Ediktsdatei und der ihr nachfolgenden EinhändigungÜbergabe des zuzustellenden SchriftstückesSchriftstücks an den CuratorKurator als vollzogen.
(2) Die Kosten der Bekanntmachung und der Curatorsbestellung sind unbeschadet eines Anspruches auf Ersatz von der Partei zu bestreiten, durch deren Processhandlung beides veranlasst wurde.
(1) Die Zustellung gilt mit VornahmeAufnahme des AnschlagesInhalts des Ediktes in die Ediktsdatei und der ihr nachfolgenden EinhändigungÜbergabe des zuzustellenden SchriftstückesSchriftstücks an den CuratorKurator als vollzogen.
(2) Die Kosten der Bekanntmachung und der Curatorsbestellung sind unbeschadet eines Anspruches auf Ersatz von der Partei zu bestreiten, durch deren Processhandlung beides veranlasst wurde.