Im Menü unter Über Uns -> Vernetzung finden Sie nun verschiedene Widgets, welche Sie einfach auf Ihrer Website verwenden können. Dies bietet Ihnen den Vorteil auf JUSLINE zu verlinken bzw. Gesetze von JUSLINE immer aktuell einzubinden.
Wir stellen Ihnen die Widgets als Vorschau und HTML Quellcode zur freien Weiterverwendung zur Verfügung. Der Quellcode der Widgets darf nicht modifiziert und muss als Ganzes verwendet werden.
Ein Widget ermöglicht es Ihnen Dokumente von JUSLINE auf Ihrer Website wiederzuverwenden, ohne ständig die Aktualität prüfen zu müssen. Wie bspw. im Widget Gesetzestext wird bei Gesetzesaktualisierungen auch automatisch das Widget aktualisiert und ist somit immer Topaktuell auf Ihrer Website ersichtlich.
Mit Klick auf den Tab „HTML“ können Sie den Quellcode des Widgets betrachten. Falls Sie ein Widget verwenden möchten, können Sie das HTML direkt aus der Textbox bzw. mit Klick auf den Kopieren Button in die Zwischenablage kopieren.
Falls Sie eine bestimmte Seite oder ein bestimmtes Dokument verlinken möchten, können Sie den Button, Vernetzungsmöglichkeiten, in der gelben Navigationsbox verwenden. Dabei wird automatisch der Link der aktuellen Seite als Basis für Ihr Widget verwendet.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit verfügbaren Widgets.
Der Permalink ermöglicht Ihnen das Kopieren einer beständigen URL auf JUSLINE um diese extern zu verlinken.
Mit diesem Widget können Sie unser Recht.Schnell Logo verwenden um eine Referenz auf JUSLINE zu setzen.
Mit diesem Widget können Sie unser Legal.Tech Logo verwenden um eine Referenz auf JUSLINE zu setzen.
Mit diesem Widget können Sie unser Paragrafen Logo verwenden um eine Referenz auf JUSLINE zu setzen.
Mit diesem Widget können Sie unser Grundbuch Logo verwenden um eine Referenz auf JUSLINE zu setzen.
Dieses Widget erlaubt Ihnen das Inhaltsverzeichnis eines ganzen Gesetzes ganz einfach auf Ihrer Website zu platzieren. Der Inhalt des Widgets weißt immer dieselbe Aktualität wie Gesetze auf JUSLINE auf.
Dieses Widget erlaubt Ihnen einen spezifischen Gesetzestext ganz einfach auf Ihrer Website zu platzieren. Der Inhalt des Widgets weißt immer dieselbe Aktualität wie Gesetze auf JUSLINE auf.
Dieses Widget erlaubt Ihnen einen spezifischen Entscheidungs- oder Rechtssatztext ganz einfach auf Ihrer Website zu platzieren. Der Inhalt des Widgets weißt immer dieselbe Aktualität wie Gesetze auf JUSLINE auf.
Im Rahmen dieses Releases wurden einige Verbesserungen auf Feedback unserer Nutzer an der allgemeinen Suchbox vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Absätzen.
Mit der Eingabe eines Gesetzeskürzels in verschiedensten Varianten können Sie nun direkt zum entsprechenden Dokument navigieren.
Falls Sie folgende Eingaben in der Suchbox machen und diese mit Enter bestätigen, würden Sie folglich immer zum Dokument § 12 ABGB weitergeleitet.
Mit Klick in das Suchfeld werden nun automatisch die auf JUSLINE meist genutzten Gesetze angezeigt.
Um den Unterschied von Gesetzen besser darstellen zu können wird in den Suchergebnissen nun der Typ des Gesetzes ausgegeben. Speziell bei Landesgesetzen ist somit besser ersichtlich um welches Gesetz es sich handelt.
Um die Vorschautexte von Entscheidungen und Rechtssätzen mit besserer Aussagekraft darstellen zu können wurde diese Liste überarbeitet. Hier wird nun (falls vorhanden) immer der Entscheidungstext in den Vordergrund gestellt. Zusätzlich werden die Listeneinträge nun mit entsprechenden Icons und Texten versehen um den Unterschied zwischen Rechtssätzen und Entscheidungen besser darstellen zu können.
Auf der JUSLINE Startseite werden wie bisher alle neuen Forumbeiträge in der Timeline ausgegeben. Hier wurde bisher immer nur zum Mutterbeitrag verlinkt. Wir haben die Verlinkung dahingehend verbessert, dass nun beim Öffnen des Beitrags automatisch zum entsprechenden Beitrag gescrollt und dieser Fett markiert wird.
Generell wurde nun ein CMS System in die JUSLINE eingegliedert um die Wartbarkeit zu verbessern. Folglich wurden nun einige neue Seiten hinzugefügt und das Hauptmenü sowie die Fußzeile ebenfalls angepasst. Dabei wurden Release Notes sowie Funktionsbeschreibungen aus dem Forum entfernt und in das JUSLINE Portal platziert.
Folgende neue Seiten sind nun auf JUSLINE verfügbar: