Anhand der Kurzverweise in Paragrafen-, Entscheidungs- oder Rechtssatztexten haben wird nun Querreferenzen (Verlinkungen), sofern das betroffene Dokument in der Datenbank vorhanden ist, erstellt. Diese Referenzen werden in allen JUSLINE Textdokumenten eingebunden und ermöglicht Ihnen einen schnellen Wechsel zu verweisenden Dokumenten.
Auf der Anregungsliste unserer User stand bis vor kurzem eine Abo- bzw. Beobachten-Funktion von Gesetzen. Demzufolge freut es uns mitzuteilen, dass wir dem nun Folge geleistet und diese mit heutigem Tag veröffentlicht haben. Die Monitoring-Funktion erlaubt es Ihnen Gesetze und Paragrafen in einem Ordner abzulegen und diesen auf beobachten zu stellen. Folglich bekommen Sie eine Email mit einer Benachrichtigung, wenn sich beim entsprechenden Dokument etwas geändert hat. Nachfolgend wird diese Funktion näher beschrieben.
Erstellen Sie einen Ordner und aktivieren Sie die Checkbox „Inhalt beobachten“. Diesen Ordner können Sie folglich für zu beobachtende Dokumente verwenden.
Nun können Sie Dokumente einfach in den beobachteten Ordner ablegen. Somit werden Sie im Fall einer Aktualisierung automatisch benachrichtigt.
Ein beobachteter Ordner wird in der Übersichtseite unter https://www.jusline.at/mein-account/gesetzessammlung mit einem Auge Icon indiziert. So können Sie stets den Überblick über Ihre beobachteten Ordner behalten.
Im Ordner selbst können Sie ebenfalls die Beobachten-Funktion jederzeit aktivieren bzw. deaktivieren, indem Sie einfach den Switch auf der linken Seite des Ordner-Kopfbereichs betätigen.
Hier können Sie die Intervalle des Emailversands, auf täglich, wöchentlich und monatlich umstellen. Ein kurzer Zeitraum bedeutet eine schnelle Benachrichtigung bei Aktualisierungen, jedoch mehr Mails mit weniger Inhalt. Ein langer Zeitraum sammelt alle Änderungen seit dem letzten Emailversand. Außerdem können Sie hier die Benachrichtigungen der beobachteten Ordner komplett abstellen.
Hier sehen Sie ein Beispiel von aktualisierten Dokumenten im Ordner Monitoring. Alle Dokumente sind verlinkt und verweisen direkt zum Versionsvergleich, wenn es sich um einen Paragrafen handelt und wenn es sich um ein Gesetz handelt, zur entsprechenden Gesetzesaktualisierungsseite, in welcher Sie die betroffenen Paragrafen finden.
Hier können Sie jederzeit die Beobachtung eines Ordners beenden indem Sie auf den Link „beobachten beenden“ neben dem Ordnernamen klicken.
Bisher konnten in der JUSLINE Suchbox nur Gesetze und Paragrafen anhand von Texteingaben bzw. der Kürzel gefunden werden. Wir haben diese Funktion nun um die Suche nach Entscheidungen und Rechtssätzen mit deren Kürzel erweitert. Beispiele zur Suche finden Sie in den nachfolgenden Screenshots.