Mit der neuen „Merkenfunktion“ können Sie verschiedene Gesetze, Paragrafen und Entscheidungen individuell in Ihren benutzerdefinierten Ordnern abspeichern - diese können auch mit anderen Nutzern geteilt sowie veröffentlicht werden. Ein weiterer Vorteil: Inhalte stehen direkt als PDF zum Downloaden und Drucken bereit!
Das Feature im Überblick
Persönliche Ordner erstellen
Gesetze, Paragrafen, Entscheidungen und Rechtssätze ablegen
Notiz hinzufügen
Ordner Bild hinzufügen
Ordner veröffentlichn
Ordnerinhalt drucken
Ordnerinhalt als PDF herunterladen
Persönliche Ordner erstellen
Unter „Meine Gesetze“ finden Sie die Übersicht Ihrer bisherig erstellten Ordner. Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Ordner zu bearbeiten bzw. einen neuen Ordner zu erstellen. Sobald Sie die Maske ausgefüllt haben erscheint der neue Ordner in der Übersichtseite und kann fortan für die Ablage von Gesetzen, Paragrafen, Entscheidungen und Rechtssätzen verwendet werden.
Sie können hier folgende Einstellungen setzen:
Ordnername
Beschreibung des Ordners
Ordnerbild
Veröffentlichen
Gesetze, Paragrafen, Entscheidungen und Rechtssätze ablegen
Um nun Dokumente wie Gesetze oder Paragrafen zu Ihrem persönlichen Ordner hinzufügen zu können, müssen Sie lediglich die gewünschten Seiten ansteuern. Dort finden Sie die entsprechenden Buttons für die Ablage.
Beispielsweise bei einer Paragrafenseite finden Sie den Merken Button direkt im Kopfbereich oder unterhalb des Gesetzestexts. Diese Positionierung der Buttons ist ebenfalls bei Gesetzen, Entscheidungen und Rechtssätzen zu finden.
Nachdem Sie auf den „Merken-Button“ geklickt haben, öffnet sich das Popup um das entsprechende Dokument in einen Ordner abzulegen. Hier können Sie auch eine Notiz hinzufügen und das Dokument in mehreren Ordnern ablegen.
Nachdem ein Dokument abgelegt wurde ändert sich die Ansicht wie bspw. im folgenden Screenshot. Hier sind nun die Notiz und eine Auflistung der Ordner, in denen das Dokument abgelegt wurde, ersichtlich.
Notiz hinzufügen
Wie bereits erwähnt, können Sie zu jedem abgelegten Dokument eine Notiz hinzufügen. Die Notiz gilt pro Dokument und ist somit für alle Ordner verfügbar. Wird eine Notiz geändert, ist diese ebenfalls in allen abhängigen Ordnern geändert.
Ordner Bild hinzufügen
Um Ihren Ordner persönlicher gestalten zu können, haben wir die Möglichkeit geschaffen ein Ordnerbild zu setzen. Dabei können Sie aus bereits bestehenden Bildern wählen oder ein neues hochladen. Das Ordnerbild wird folglich immer als Icon für Ihren Ordner angezeigt. Sollten Sie einen Ordner veröffentlichen, wird dieses ebenfalls öffentlich angezeigt.
Ordner veröffentlichen
Um Ihre Gesetzessammlungen mit anderen Usern teilen zu können oder diese in diversen Sozialen Medien zu posten, haben Sie die Möglichkeit den Ordner zu veröffentlichen. Ein öffentlicher Ordner kann von anderen Benutzern für den Druck oder zum PDF Download verwendet werden. Außerdem wird dieser in der Liste Gesetzessammlungen angezeigt.
Ordnerinhalt drucken
Wenn Sie einen Ordner unter „Meine Gesetze“ öffnen, wird Ihnen der Ordnerinhalt angezeigt. Innerhalb dieser Ansicht können Sie über den im Screenshot markierten Button die Druckansicht des Inhalts aufrufen. Dabei wurde speziell darauf geachtet, dass der Inhalt für Drucker optimiert wurde.
Beispiel eines öffentlichen Ordners: https://www.jusline.at/gesetzessammlung … en-164.pdf
Ordnerinhalt als PDF herunterladen
Wenn Sie einen Ordner unter „Meine Gesetze“ öffnen, wird Ihnen der Ordnerinhalt angezeigt. Innerhalb dieser Ansicht können Sie über den im Screenshot markierten Button den Ordnerinhalt als PDF herunterladen.
Beispiel eines öffentlichen Ordners: https://www.jusline.at/gesetzessammlung … 64/drucken