Kommentar zum § 199 StGB

Stoyan am 13.03.2023

Dreijähriges Kind alleine stundenlag zu Hause lassen...

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Dreijähriges Kind alleine stundenlag zu Hause lassen ist eine Wer die ihm auf Grund eines Gesetzes obliegende Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person gröblich vernachlässigt oder nicht?


§ 199 StGB | 1. Version | 692 Aufrufe | 13.03.23
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Stoyan
Zitiervorschlag: Stoyan in jusline.at, StGB, § 199, 13.03.2023
Zum § 199 StGB Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten