Kommentar zum § 222 StGB

Dagmar Rehak am 22.09.2022

Warum sind Pflanzen nicht geschützt?

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Wir brauchen Pflanzen. Sie erzeugen unseren Sauerstoff. Es wäre sinnvoll, über einer gewissen Kohlendioxidmenge jedes Töten von Pflanzen zu bestrafen.
Auch das Entziehen vom Pflanzenlebensmittel Kohlendioxid (außer durch andere Pflanzen) muss hart bestraft werden.


§ 222 StGB | 1. Version | 686 Aufrufe | 22.09.22
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Dagmar Rehak
Zitiervorschlag: Dagmar Rehak in jusline.at, StGB, § 222, 22.09.2022
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