Ich hatte vor 2 Monaten einen Freispruch in einem Strafverfahren bekommen. In den 4 Monaten was sich das Verfahren hingezogen hat bezahlte ich an meinen Anwalt ca. € 10.000,-.
Wo kann ich einen Antrag hinschicken wegen Kostenübernahme der Anwaltskosten.
Es war ein Einzelrichter am Landesgericht Wien. Also sollte ich € 3.000,- zurück bekommen.
Stelle ich den Antrag bei der Richterin die die Verhandlung führte oder ????
Bitte um Info.
Danke
Manfred