Kommentar zum § 393 StPO

Manfred72 am 25.06.2021

Rückerstattung der Anwaltskosten nach Freispruch im Strafverfahren

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Ich hatte vor 2 Monaten einen Freispruch in einem Strafverfahren bekommen. In den 4 Monaten was sich das Verfahren hingezogen hat bezahlte ich an meinen Anwalt ca. € 10.000,-.

Wo kann ich einen Antrag hinschicken wegen Kostenübernahme der Anwaltskosten.

Es war ein Einzelrichter am Landesgericht Wien. Also sollte ich € 3.000,- zurück bekommen.

 

Stelle ich den Antrag bei der Richterin die die Verhandlung führte oder ????

Bitte um Info.

 

Danke

Manfred

 


§ 393 StPO | 1. Version | 730 Aufrufe | 25.06.21
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: Manfred72
Zitiervorschlag: Manfred72 in jusline.at, StPO, § 393, 25.06.2021
Zum § 393 StPO Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten